Surf-Verbot am Arbeitsplatz?

Die meisten Unternehmen erlauben private Internetnutzung am Arbeitsplatz, aber die wenigsten unserer Kunden haben dafür schriftlicheRegeln. Laut einer Umfrage von BITCOM in Deutschland verbieten es  rund ein Drittel ihren Mitarbeitern. 11 Prozent haben gar keine Regelung. „Alle Unternehmen müssen IT-Sicherheitsrichtlinien berücksichtigen.“ so Ing. Alfred Gunsch, „Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine generelle Richtlinie“.

Rein rechtlich betrachtet empfehlen wir, die private Nutzung des Internets im Unternehmen zu verbieten. Unzählige Rechtsprobleme kommen auf Sie zu, wenn sie keine Regelung haben oder die private Nutzung zulassen, jedoch keine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Anwendung festlegen. Andererseits lässt sich ein striktes Verbot in den meisten Betrieben kaum mehr durchsetzen, da die Arbeitszeit häufig in die Freizeit einfließt und auch Home-Office-Nutzung immer beliebter wird. Erschwerend hinzu kommt, dass sich ein Verbot nur schwer kontrollieren lässt. Die Folge: Die Mitarbeiter nutzen dennoch das Internet und E-Mailing für private Zwecke und das Betriebsklima verschlechtert sich.
Diese Gründe tragen nicht zuletzt dazu bei, dass sich die Mehrheit der Unternehmen für die private Nutzung des Internets durch ihre Mitarbeiter entschieden hat.

Laut einer aktuellen Erhebung des Hightech-Verbandes BITKOM sind es in Deutschland 59 Prozent der Unternehmen. Sie gestatten beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Auch der BITKOM rät Unternehmen, dem Thema offen gegenüberzustehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen.  Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.
Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen.
Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt BITKOM.

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