1 03 2018
DSGVO ist nichts für Theoretiker
„Theoretiker können mit der Datenschutz-Grundverordnung nichts anfangen. Als Berater muss man die Rechte der Betroffenen berücksichtigen und abschätzen, was für Sie zumutbar und was schutzwürdig ist“ so Ing. Alfred Gunsch, CDC. Bei der Risikoabschätzung überlegt er, was das im Einzelfall bedeutet. Natürlich darf weder leichtfertig noch zu streng mit dem Datenschutz umgegangen werden. Jedoch darf eine Behandlung nicht unterbleiben, weil die Unterlagen zu schwierig zu bekommen sind. Auch wird der Datenschutz manchmal sinnwidrig als Ausrede oder Begründung, etwas nicht tun zu wollen, verwendet (zum Beispiel, wenn Auskünfte verweigert werden). „Davor schützt Sie unsere DSGVO-Beratung“, so Gunsch abschliessend.
Das Meltdown der IT-Security DSGVO Projektplan vom zertifizierten Datenschutzbeauftragten
Comments are currently closed.