Domainrecht in Österreich

SoftwareCompany im ZillertalEin große Irrtum: Gewonnenes Gerichtsverfahren bedeutet nicht Domain-Erhalt!

Immer wieder gibt es nach Domain- Streitigkeiten das böse Erwachen: Selbst wenn der Kläger bei Gericht Recht bekommen hat und der Beklagte die Domain auf Grund eines Unterlassungsurteils kündigen muss, führt das nicht automatisch zur Übertragung der Domain auf den Kläger. Denn Unterlassung bedeutet Löschung der Domain, und nach der Löschung steht die Domain nach dem first come first served Prinzip wieder zur Regis- trierung frei. Es kann also durchaus sein, dass der Kläger wieder nicht zum Zug kommt …

Tipp der NIC.at Rechtsabteilung: Eine außergerichtliche Einigung auf Inhaberwechsel ermöglicht eine problemlose Übertragung der Domain! Wir von der SoftwareCompany helfen Ihnen gerne mit einem rechtssicheren Delegationsverfahren.

Aus aktuellem Anlass aus Tirol verweisen wir auch nochmals auf den „Wartestatus„. Dieser ist eine vorübergehende Sperre des Inhaberwechsels einer Domain und hat sich bei Streitigkeiten bewährt. Er garantiert, dass der Domain-Inhaber für die Dauer einer Streitigkeit ein und derselbe bleibt – man kann sich also nicht durch Weitergabe der Domain aus der Affäre ziehen. Beantragt werden kann er von jedem, der eine Verletzung seiner Rechte nachweisen kann. Die Domain funktioniert währenddessen ganz normal weiter.

Für eine Erstberatung stehen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.

, , , ,

Comments are currently closed.