Seilbahnen gehören zu den sichersten Massenverkehrsmitteln

 

Seilbahnen gehören zu den sichersten Massenverkehrsmitteln. Dafür sorgen modernste Technik und perfekt ausgebildete Mitarbeiter ebenso wie strenge Auflagen des Gesetzgebers; obliegt dem Inhaber einer strenge Auflagen des Gesetzgebers. So obliegt dem  Inhaber einer  Betriebsbewilligung die Sorgfaltspflicht nach Art. 18 des Schweizer Seilbahngesetzes. Die Anlage muss so betrieben werden, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.

DI Hubert RIESER ist DER Spezialist, wenn es um Seilbahnsicherheit in den Alpen geht. Er unterstützt Kunde im gesamten Alpenraum und darüber hinaus. Als langjähriger Mitarbeiter des TÜV SÜD und der Swiss-TS sowie als Sachverständiger für Seilbahnverkehr und Seilbahnsteuerungen in D,A,CH kennt er die Probleme seiner Kunden. 

Mit unserer Typo3-Installation ist er mehrsprachig gleich in drei Sprachen präsent: deutsch, französisch und italienisch.

 

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